Über uns

Der Deutsche Spendenrat

Der Deutsche Spendenrat e.V. wurde 1993 als Interessenvertretung spendensammelnder gemeinnütziger Organisationen gegründet. Vorbild waren dabei der Deutsche Werberat und der Deutsche Presserat.

Der Deutsche Spendenrat e.V. ist heute der gemeinnützige Dachverband Spenden sammelnder gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Transparenz, Sicherheit, Glaubwürdigkeit, ethische Standards und Rechenschaft sind Stichworte, denen sich die Mitglieder des Deutschen Spendenrates e.V. bis heute verpflichtet wissen. Der Deutsche Spendenrat e.V. setzt sich daher für die Stärkung von Transparenz und für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen im deutschen Spendenwesen ein. Dazu gehören u.a. auch die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts und die Schaffung einheitlicher, klarer, verständlicher Rechnungslegungs- und Nachweispflichten für gemeinnützige Organisationen. Mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit den anderen Trägern im Bündnis für Gemeinnützigkeit ist z.B. das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) 2013 in Kraft getreten.

Struktur

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahl des Vorstandes
  • Bestellung der Rechnungsprüfer/innen
  • Feststellung des Haushaltsplanes des Vereins
  • Entgegennahme des Rechnungsprüfungsberichts
  • Feststellung des Jahresberichtes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Einsetzung und Aufhebung von Ausschüssen
  • Beschluss der Verfahrensordnungen für die Ausschüsse und für das Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats
  • Fortschreibungen der Grundsätze des Deutschen Spendenrats, insbesondere Entscheidungen über den Inhalt der Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung der Grundsätze bei der Spendengewinnung
  • Berufung des Beirats
  • Entscheidung über den Inhalt der Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen zur Einhaltung von Grundsätzen bei der Spendengewinnung
  • Entscheidung über die Empfehlungen zum ordnungsgemäßen Umgang mit Spendengeldern
  • Entscheidungen über den Ausschluss eines Mitglieds unbeschadet der Regelung nach § 4 Ziffer 9c
  • Entscheidung über die Auflösung des Vereins

Der Vorstand des Vereins besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in und bis zu sechs Beisitzerinnen oder Beisitzern. Er wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahren gewählt.

Die/Der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende und die/der Schatzmeister/in sind gesetzliche Vertreter/innen des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam zur Vertretung befugt.

Wolfgang Stückemann
Wolfgang Stückemann
Vorstandsvorsitzender
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Ulrich Pohl
Ulrich Pohl
Stellv. Vorsitzender
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Udo Zippel
Udo Zippel
Schatzmeister im Vorstand
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Martin Wulff
Martin Wulff
Geschäftsführer
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Lars Kolan
Lars Kolan
Geschäftsstellenleiter

Der Schiedsausschuss entscheidet nach der Verfahrungsordnung des Schiedsausschusses über Beschwerden zu vereinsschädigendem Verhalten von Mitgliedsorganisationen. Beschwerden können sowohl durch Organe des Vereins, durch andere Mitgliedsorganisationen, als auch durch jede dritte Person vorgetragen werden. Der Schiedsausschuss kann Vorstand und Mitgliederversammlung bei gegebenem Anlass Disziplinarmaßnahmen (Missbilligungen, Rügen) Geldstrafe und den Vereinsausschluss eines Mitgliedes vorschlagen. Er prüft Beschwerden und spricht in begründeten Fällen Missbilligungen und Rügen aus. Die Mitglieder des Schiedsausschusses werden für drei Jahre gewählt. Derzeit befinden sich im Schiedsausschuss überwiegend vom Deutschen Spendenrat e.V. unabhängige Personen, darunter u.a. auch drei Rechtsanwälte und einem Wirtschaftsprüfer. Den Vorsitz des Schiedsausschusses führt Herr Ludger Schulte-Hülsmann, Generalsekretär der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. DLRG.

Mitglieder im Schiedsausschuss

Portrait Ludger Schulte-Hülsmann
Ludger Schulte-Hülsmann
Vorsitzender des Schiedsausschusses
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Portrait Dieter Knicker
Dieter Knicker
Rechtsanwalt
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Portrait Siegfried Pick
Siegfried Pick
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Barbara Meyn
Barbara Meyn
Rechtsanwältin, Leitung Steuern, Recht, Controlling
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Portrait Sascha Voigt de Oliveira
Sascha Voigt de Oliveira
Rechtsanwalt und Steuerberater
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Der Ausschuss, der aus unabhängigen Wirtschaftsprüfern/ Steuerberatern aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik besteht, berät ehrenamtlich Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Spendenrates e.V., insbesondere in Fragen der Gemeinnützigkeit und Transparenz einschließlich deren praktischer Umsetzung. Die Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.V. werden durch das Beratungsgremium bei der Einhaltung und Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. unterstützt, soweit diese die Rechnungslegung der Mitgliedsorganisationen betrifft (Berichtskritik). Mit der Einrichtung des Beratungsgremiums der Wirtschaftsprüfer trägt der Deutsche Spendenrat e.V. zur weiteren Qualitätssicherung im Spendenwesen bei. Von den Mitgliedern des Wirtschaftsprüferausschusses werden darüber hinaus Workshops zu Fragen der Gemeinnützigkeit und der Einhaltung/Umsetzung der Grundsätze des Deutschen Spendenrates e.V. durchgeführt. Der gemeinsame fachliche Meinungsaustausch über diese Fragen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit.

Wirtschaftsprüfer-Ausschuss

Portrait Nina Blume
Nina Blume
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
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Portrait Stefan Etteldorf
Stefan Etteldorf
Wirtschaftsprüfer
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Portrait Klaus Schneider
Klaus Schneider
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Clemens Willeke
Clemens Willeke
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Frank Molitor
Frank Molitor
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Wernher Schwarz
Wernher Schwarz
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Ralph Wedekind
Ralph Wedekind
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Annette Dieckmann
Annette Dieckmann
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
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Portrait Manfred Lehmann
Manfred Lehmann
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Portrait Michael B. Schröder
Michael B. Schröder
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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Rechtsgrundlagen

Der Deutsche Spendenrat e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin – VR- 27131 B – eingetragen. Er ist als Dachverband mit gültigem Freistellungsbescheid nach §§ 52 ff. der Abgabenordnung, zuletzt vom 21.11.2023 des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/663/50069, als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienend, anerkannt.

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